Mediation - Gesamtausbildung in Hannover
Vermittlung im Konflikt
Widerstände und versäumte Konfliktaustragung führen in der Regel zu einem Anstauen von Gefühlen, die sich dann in überzogenem, gewaltbereitem Verhalten entladen. Dieses Vermeiden der konstruktiven Konfliktbewältigung zeigt sich überall: auf internationalen Kriegsschauplätzen, aber auch in den kleinsten Zellen unserer Gesellschaft. Die beteiligten Menschen scheuen keine Anstrengung und mitunter auch keine Kosten, um zur eigenen Vorteilsnahme dem Gegner zu schaden.
Mediation ist ein Konfliktlösungsverfahren, das sich auch bei schärfster Konfrontation und hohen Widerständen bewährt hat. Haben Sie bereits einmal die Vorzüge einer Mediation erfahren und möchten sich nun durch eine Fortbildung neue berufliche Möglichkeiten schaffen?
Die Gesamtausbildung Mediation richtet sich an alle,
- die Interesse an einer konstruktiven Streitkultur haben.
- für die gewaltfreie Auseinandersetzung eine Lebenseinstellung ist.
- die einvernehmliche Lösungen bei einem Konflikt wünschen.
- die Mediation in ihr berufliches Fortkommen einbeziehen möchten.
Die Gesamtausbildung Mediation besteht aus einem Grundkurs und einem Praxiskurs. Sie kann berufsbegleitend besucht werden und steht allen Berufsgruppen offen. Die Gesamtausbildung Mediation richtet sich nach den Standards des Bundesverbandes MEDIATION e.V. (BM) und entspricht den Voraussetzungen der Zertifizierung gemäß dem Mediationsgesetz.
Die Gesamtausbildung Mediation besteht aus 9 Seminarabschnitten. Sie beinhaltet eine Projektarbeit, die im 5. Teil präsentiert wird. Durch dieses Projekt wird die Mediation in den beruflichen Kontext integriert bzw. der Grundstein für die eigene Mediationspraxis gelegt. Zusätzlich haben die Teilnehmer*innen Falldokumentationen (Vorlage BM) von Mediationssitzungen anzufertigen, die bis zum 8. Modul abzugeben sind. Hier können die Teilnehmer*innen entweder eine Falldokumentation mit Vereinbarung einer realen Mediation oder zwei Falldokumentationen von Mediationen erstellen.
Termine & Module
- Modul I & II (Blockwoche)
- Einführung in die Mediation
Struktur und Ablauf der Mediation | Die Rolle des Mediators/der Mediatorin | Grundlegende Mediationstechniken | Verhandlungsführung und Allparteilichkeit - Konfliktanalyse und Konfliktdiagnose
Entstehung und Definition eines Konfliktes | Konfliktkommunikation | Analyse eines Konfliktes | Festlegung möglicher Handlungsschritte
- Einführung in die Mediation
- Modul III: Psychologische Grundlagen – Typologie von Konflikten
Der Mensch als psychosoziales Wesen | Gefühle und Bedürfnisse als Grundlage menschlichen Handelns | Kommunikationsformen und -dynamiken in Konflikten | Selbsterfahrung hinsichtlich des eigenen Konfliktverhaltens | Einführung in die Methode der gewaltfreien Kommunikation (GFK) - Modul IV: Vermittlung im Konflikt – rechtliche Anwendungsgebiete – Supervision
Mediation bei unterschiedlichen Problemkonstellationen | Rechtliche Anwendungsgebiete in der Mediation (mit Referent*in) | Supervision mit externer Supervisorin - Modul V: Konflikte am Arbeitsplatz – Vorstellung des Abschlussprojektes
Anwendung der Mediation im eigenen beruflichen Kontext im Rahmen der Projektpräsentationen | Mediation in der Mitarbeiterberatung | Mediation in Unternehmen | Mediation in sozialen Unternehmen | Mediation in Schulen und Kindertagesstätten - Modul VI: Konfliktbehandlungsstrategie – Fallvorstellung und Fallbearbeitung – Motivational Interviewing (MI) in der Mediation
Gesamtstrategie, spezielle Strategie und Konsolidierungsphase, Interventionstechniken bei besonderen Problemen, beispielsweise: Gefühle – zu wenig Gefühle, zu starke Gefühle | Aggressionen, Abwehr, Ablehnung, Lügen, Schweigen (Rückzug) | Person und Sache trennen | Position in Interesse wandeln - Modul VII: Gruppenmediation – Mobbing und Mediation
Einblick in das „Gruppensystem“ | Umgang mit Gruppendynamiken | Kenntnisse der Moderationstechniken - Modul VIII & IX (Blockwoche)
- Mediation in Wirtschaft und Organisation – Supervision
Mediation findet ihre Position im Wirtschaftsleben zwischen oder in Unternehmen | Supervision mit externer Supervisorin - Die selbstständige Mediationspraxis – Vernetzung im berufliche Kontext – Abschluss
Abschlusspräsentation | Urkundenverleihung
- Mediation in Wirtschaft und Organisation – Supervision
Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. mit § 40 BetrVG, § 40 bzw. § 39 Abs. 2 i.V.m. § 37 NPersVG, § 19 Abs. 3 MVGK i. V. § 30 Abs. 2 MVGK, sowie § 179 Abs. 4, 8 SGB IX. Der Personal-/Betriebsrat/MAV/SBV muss in seiner Sitzung einen entsprechenden Beschluss zur Teilnahme an der Schulung fassen (incl. Erforderlichkeitsprüfung) und dem AG rechtzeitig bekannt geben. Dieser Themenplan ist der Mitteilung beizufügen.
Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte können freigestellt sein nach § 10 Abs. 5 Bundesgleichstellungsgesetz oder vergleichbaren Regelungen und nach § 15 Abs. 4 des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes.
Ansprechpartnerinnen
Pädagogische Verantwortung
Ursel van Overstraeten
ursel.vanoverstraeten(at)erfolgreich-weiterbilden.de
Seminarorganisation
Lars Schubert
Tel.: 0511 12400-426
Fax: 0511 12400-422
hannover(at)erfolgreich-weiterbilden.de